## Allgemein

Die SmartMeter² Varianten 1182-85 und 1182-800 unterscheiden sich im praktischen Einsatz nur durch die verwendeten Stromwandler. Daher ist es für die korrekte Funktion wichtig, den *Wandlertyp* entsprechend zu parametrieren.

Wandlertyp: Diese Einstellung muss passend zur verwendeten Hardware gewählt werden. Sie ist sowohl für die Varianten 1182-85 und 1182-800 als auch bei der Verwendung eigener Stromwandler relevant. Dabei ist zu beachten, dass keine Standardstromwandler mit 1 A bzw. 5 A Sekundärstrom verwendet werden können.

**Vorsicht**: Es dürfen nur Wandler verwendet werden, die einen Sekundärstrom kleiner als 58 mA liefern. Schließt man Wandler mit größerem Sekundärstrom an, führt das zu einer Beschädigung des SmartMeter².

TN- oder IT-Netz: Bei der Anwendung des Smartmeters in einem Netz mit Nulleiter muss der Parameter TN-Netz gewählt werden. Bei dieser Einstellung müssen am Smartmeter die 3 Phasen und der Nulleiter angeklemmt werden. Das ist in der EU der Standard.
Bei IT-Netzen existiert kein Nulleiter. In diesem Fall müssen nur die 3 Phasen angeklemmt werden und der Parameter IT-Netz gewählt werden. Der Nulleiteranschluss bleibt unbelegt.

Die Netzfrequenz kann passend zum Netz auf 50 Hz oder 60 Hz eingestellt werden.

Die Stromrichtung der einzelnen Phasen kann invertiert werden, um beispielsweise einen verpolt angeschlossenen Stromwandler softwareseitig zu korrigieren.

Die *Telegrammratenbegrenzung* begrenzt die Anzahl der vom Gerät gesendeten Telegramme pro Sekunde. Mit der *Verzögerung nach Gerätestart* kann das Senden nach einem Neustart gezielt zurückgestellt werden.

Über die Eingangs-KOs können Datum, Uhrzeit oder Datum und Uhrzeit vom Bus übernommen werden. Ist *Datum / Uhrzeit bei Geräteneustart anfragen* aktiviert, sendet das Gerät beim Neustart ein Anfrage-Telegramm. Dessen Polarität ist parametrierbar.

Die Datentypen für Energie, Spannung und Strom können hier global für alle Objekte des Geräts festgelegt werden.

Für die Wirkleistungsmessung können zusätzlich vorzeichenlose Objekte für Erzeugung und Verbrauch freigegeben werden.
